Sie müssen die Ausnahmebewilligung schriftlich beantragen. Sie können den Antrag auch per E-Mail stellen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Sie im Internet herunterladen können.
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie entweder einen Ausnahmebewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Auf Wunsch hört die Handwerkskammer die zuständige Fachorganisation an.