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Um sich in das Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder

  • eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater besitzen oder
  • von der Erlaubnispflicht befreit worden sein.

Hinweis: Gebundene Versicherungsvermittler können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen. Die Daten der Angestellten, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, werden vom Inhaber der Erlaubnis an das Register gemeldet.