Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Nachdem Sie das Gewerbe an- oder umgemeldet haben, überprüft die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit.

Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich die Dokumente vorlegen, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.

Hinweis: Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einholen.