Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit.
Als zuverlässig gilt regelmäßig nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurde:- Verbrechen
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Erpressung
- Betrug
- Untreue
- Geldwäsche
- Urkundenfälschung
- Hehlerei
- Wucher
- Insolvenzstraftaten
- Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn- über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
- mangels Masse abgewiesen wurde oder
- Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Derzeit gilt eine Mindestdeckungssumme von- 1.276.000 Euro für jeden Versicherungsfall und
- 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde, möglich durch:
- Sachkundeprüfung vor der IHK oder
- gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung