Sie müssen die Erlaubnis zur Aufstellung der Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten dazu ein Formular an beziehungsweise stellen es online zum Download zur Verfügung.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen auch im Hinblick auf den Aufstellungsort verbunden werden, wenn dies dem Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks beziehungsweise der Nachbargrundstücke dient oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist. Die Auflagen können auch nachträglich erteilt, geändert oder ergänzt werden.