- persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
- Zulassung der Geräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Diese Zulassung muss alle zwei Jahre erneuert werden. - Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer mit der Sie nachweisen, dass Sie über die für die Ausübung dieses Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz informiert sind. In Baden-Württemberg erhalten Sie diese Bescheinigung und Information bei der IHK Reutlingen.
- Vorlage eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution, in dem Sie darlegen, mit welchen Maßnahmen Sie den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorbeugen.
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