Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist
- bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig
- bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: das Landratsamt beziehungsweise in Stadtkreisen die Stadtverwaltung
- bei Gemeindestraßen: die Gemeinde