Für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis müssen Sie
- mindestens 18 Jahre alt sein.
- zuverlässig sein.
- geeignet sein.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
- das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis nachweisen.
Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenhersteller, ergeben.
- die Waffenherstellung gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens ausüben.