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Für die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis müssen Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sein.
  • zuverlässig sein.
  • geeignet sein.
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
  • die notwendige Fachkunde besitzen.
    Den erforderlichen Nachweis der Fachkunde über
    • die wichtigsten waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften,
    • die Art, Konstruktion und Handhabung gebräuchlicher Schusswaffen und Munition

können Sie bei Bedarf durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart erlangen. Die Fachkunde gilt als vorhanden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllen.

  • das Bedürfnis für die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis nachweisen.
    Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse, beispielsweise als Waffenhändler, ergeben.
  • den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens ausüben.