Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse; Sie leben in der Regel nicht in geordneten Vermögensverhältnissen, wenn über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder Sie in das Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.