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Die für die Genehmigung zuständige Stelle richtet sich nach dem Betriebsbereich.

Zuständige Stelle ist,

  • ...wenn der Betriebsbereich in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • ...wenn der Betriebsbereich in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • ...wenn der Betriebsbereich mehrere Stadt- und Landkreise umfasst, das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betriebsbereich liegt oder die vom Regierungspräsidium beauftragte Stelle;
  • ...wenn der Betriebsbereich mehrere Regierungsbezirke betrifft, die durch das Innenministerium bestimmte Stelle.

Beispiele:

Ein Unternehmen möchte eine Genehmigung mit dem Betriebsbereich Landkreis Tuttlingen. Der Betriebsbereich umfasst damit einen Landkreis. Zuständige Stelle ist hier das Landratsamt Tuttlingen.

Ein Unternehmen möchte eine Genehmigung mit dem Betriebsbereich Stadtkreis und Landkreis Heilbronn. Der Betriebsbereich umfasst damit einen Stadtkreis und einen Landkreis. Der Betriebsbereich umfasst damit mehrere Kreise des gleichen Regierungsbezirks. Zuständige Stelle wäre hier das Regierungspräsidium Stuttgart oder die vom Regierungspräsidium Stuttgart bestimmte Stelle, zum Beispiel das Landratsamt oder die Stadtverwaltung Heilbronn.