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Inhalt
  • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs:
    Entscheidend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs. Die wirtschaftliche Grundlage für die Vorhaltung der Geschäftseinrichtung, der Fahrzeuge und des Personals muss ausreichend sein
  • Zuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der zur Geschäftsführung bestellten Person:
    Aufgrund der im Krankentransport betroffenen Rechtsgüter Leben und Gesundheit gelten für die Zuverlässigkeit strenge Regeln. Die Person muss daher nach ihrer gesamten Lebensführung erkennen lassen, dass sie der Verantwortung gerecht werden wird.
  • Fachliche Eignung der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der zur Geschäftsführung bestellten Person:
    Die fachliche Eignung muss durch eine Prüfung oder durch eine angemessene Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen nachgewiesen werden. Außerdem muss die antragstellende Person:
    • die Prüfung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter abgelegt haben oder
    • eine dreijährige Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen unter aktiver Teilnahme am Rettungsdienst nachweisen.
  • Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung Digitalfunk
  • Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich der eingesetzten Krankentransportwagen und deren Besetzung:
    • Die eingesetzten Krankentransportwagen müssen besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankentransportwagen anerkannt sein. Darüber entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.
    • Die Krankentransportwagen müssen im Einsatz mit zwei geeigneten Personen besetzt werden, wobei immer mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Patientinnen und Patienten betreuen muss. Die zweite Person muss mindestens die Qualifikation zur Rettungshelferin oder zum Rettungshelfer innehaben.