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  • Sie sind bedürftig und voll erwerbsgemindert

Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt beziehungsweise den Unterhalt der mit Ihnen in Einsatzgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.

Voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (länger als sechs Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Dies sind zum Beispiel Bezieher oder Bezieherinnen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit oder längerfristig Erkrankte.