- ausgefüllte Antragsformulare
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- Nachweise, dass
- es keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis gibt und
- kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- Versicherungsbestätigung
- Sachkundenachweise (z.B. Abschlusszeugnisse, Nachweise über Zeiten der Berufsausübung)
- bei juristischen Personen den zugehörigen Handelsregisterauszug
Hinweis: Die vorzulegenden Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt nicht für den Sachkundenachweis.