Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
- persönliche Zuverlässigkeit
Als zuverlässig gilt regelmäßig nicht, wer in den letzten fünf Jahren wegen eines der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurde:- Verbrechen
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Erpressung
- Betrug
- Untreue
- Geldwäsche
- Urkundenfälschung
- Hehlerei
- Wucher
- Insolvenzstraftaten
- geordnete Vermögensverhältnisse, das bedeutet,
- es läuft kein Insolvenzverfahren gegen Sie und
- Sie sind nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Mindestversicherungssumme:- 1.230.000 Euro pro Versicherungsfall und
- 1.850.000 Euro für alle Versicherungsfälle
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde, möglich durch:
- Sachkundeprüfung vor der IHK oder
- gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung
Tipp: Welche Ausbildungsabschlüsse einer Sachkundeprüfung gleichgestellt sind und welche Zeiten der Berufserfahrung Sie möglicherweise nachweisen müssen, können Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern nachlesen.