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Für Tätigkeiten über Tage die Kreispolizeibehörde.

Kreispolizeibehörde ist je nach Ort, in dem sich Ihr Unternehmen befindet

  • die Stadtverwaltung in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten oder
  • das Landratsamt.

Nur für Tätigkeiten unter Tage (zum Beispiel im Tunnel- oder Bergbau): das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) am Regierungspräsidium Freiburg.

Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier schon eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.

Weitere Informationen zum einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter dem Stichwort "Einheitlicher Ansprechpartner".