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Inhalt

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe - SprengG:

  • § 7 Erlaubnis
  • § 8 Versagung der Erlaubnis
  • § 8a Zuverlässigkeit
  • § 8b Persönliche Eignung, Begutachtung
  • § 9 Fachkunde
  • § 10 Inhalt der Erlaubnis
  • § 11 Erlöschen der Erlaubnis

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 1. SprengV:

  • § 32 Absatz 5 Pflicht zum Besuch von Wiederholungslehrgängen
  • § 38 Verfahren für Bürger der Europäischen Union, eines EWR-Vertragsstaaten oder der Schweiz
  • § 39 Verfahren für Bürger der Europäischen Union, eines EWR-Vertragsstaaten oder der Schweiz

Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung UM - GebVO UM)