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Die Gebühren richten sich für Tätigkeiten über Tage nach der geltenden Gebührensatzung der Kreispolizeibehörde, die für die Erteilung der Erlaubnis zuständig ist.

Die Gebühr richtet sich für Tätigkeiten unter Tage für Anträge beim Regierungspräsidium Freiburg nach Nummer 7.1.3.1 der Gebührenordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg und beträgt zwischen EUR 220,00 und EUR 500,00.