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Die Erlaubnis müssen Sie beantragen. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kreispolizeibehörde beziehungsweise für Tätigkeiten unter Tage an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau am Regierungspräsidium Freiburg.

Je nach Angebot der Kreispolizeibehörde bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt steht Ihnen ein Antragsformular zum Download oder ein Online-Antrag zur Verfügung.

Reichen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Kreispolizeibehörde beziehungsweise für Tätigkeiten unter Tage beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau am Regierungspräsidium Freiburg ein.

Die Behörde überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen. Darüber hinaus muss sie Stellungnahmen anderer Behörden (zum Beispiel der örtlichen Polizeidienststelle oder der Verfassungsschutzbehörde in Bezug auf die persönliche Zuverlässigkeit) einholen und kann Gutachten verlangen.

Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden. Damit sollen das Leben und die Gesundheit sowie Sachgüter Beschäftigter und Dritter geschützt werden.
Auflagen können auch nachträglich ergänzt oder geändert werden.
Normalerweise erhalten Sie eine unbefristete Erlaubnis. In Einzelfällen kann diese aber auch befristet werden.