Sie können die Erlaubnis schriftlich oder formlos beantragen.
Nach Eingang der vollständigen erforderlichen Unterlagen prüft die zuständige Stelle, ob Sie eine Erlaubnis erhalten. In diesem Fall erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid, den die zuständige Stelle mit Auflagen und Nebenbestimmungen versehen kann.
Liegen Gründe für die Versagung der Erlaubnis vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.