Sie müssen zusammen mit dem Antrag vorlegen:
- ausgefülltes Antragsformular
- zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsganges und der bisherigen Berufsausübung
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
- bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist, gegebenenfalls eine Kopie des Bescheids
- Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde:
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Die theoretische Sachkunde müssen Sie durch Zeugnisse, in der Regel über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang, nachweisen. Die Anbieter von Sachkundelehrgängen sowie die Sachkundelehrgänge und die Zeugnisse müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die praktische Sachkunde weisen Sie in der Regel durch Arbeitszeugnisse und sonstige Zeugnisse über die bisherige praktische Tätigkeit nach.