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Die Erlaubnis benötigen Sie für die Einfuhr von

  • Humanarzneimittel, Tierarzneimittel, Prüfpräparate
  • Wirkstoffen, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder
  • anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffen menschlicher Herkunft