Sie
- besitzen die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und
- die dafür erforderliche Zuverlässigkeit,
- sind voll geschäftsfähig,
- haben keine Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen haben, die gegen bestimmte Regelungen des Apothekengesetzes verstoßen (beispielsweise Beteiligungen an der Apotheke, bevorzugten Abgabe bestimmter Arzneimittel, Rezeptzuweisungen),
- weisen nach, dass Sie über die erforderlichen Räumlichkeiten verfügen,
- sind gesundheitlich geeignet für die Leitung einer Apotheke und
- teilen mit, ob und an welchem Ort in einem anderen EU-/EWR-Staat Sie eine oder mehrere Apotheken betreiben.