Den Handel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln können Sie formlos anzeigen. Geben Sie die Adresse der Betriebsstätte und die sachkundige Person an.
Außerdem müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden . Je nach Angebot der Gemeinde erhalten Sie das Antragsformular dort oder können es im Internet herunterladen.