Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt.
Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach erfolgter Belehrung eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen.