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Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt.

Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach erfolgter Belehrung eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen.