Ab Juli 2023 bieten wir an jedem 1. Mittwoch im Monat um 9.30 Uhr eine Erstbelehrung im Gesundheitsamt in Gengenbach an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Terminvereinbarung bitte unter 0781/805-9715.
Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit im Rahmen einer Online-Belehrungen die notwendigen Kenntnisse zu erwerben und die entsprechende Bescheinigung zu erhalten. Sie können sich für die Termine online anmelden.
Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.
Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.
Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, vor allem darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen verboten ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein.