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Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG):

  • § 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • § 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • § 9 Absatz 3 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) - Regelwerke der Unfallversicherungsträger