Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII):
- § 9 Berufskrankheit
- § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
- § 200 Auswahl der Gutachter
- § 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten
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