Voraussetzungen für die Entbindung von der Schweigepflicht sind:
- Die Weitergabe von Daten oder Unterlagen muss notwendig sein. Dies gilt vor allem, wenn
- andere Ärztinnen oder Ärzte Befunde für eine Behandlung benötigen,
- Labore Daten für Untersuchungen benötigen oder
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt als Zeuge vor Gericht aussagen soll.
- andere Ärztinnen oder Ärzte Befunde für eine Behandlung benötigen,
Die Entbindung von der Schweigepflicht steht Ihnen frei.
Hinweis: Entbinden Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nicht von der Schweigepflicht, muss er oder sie Sie über die Folgen aufklären.