die untere Gesundheitsbehörde, in deren Stadt- oder Landkreis Ihr Kind wohnt
Untere Gesundheitsbehörde ist
- in den Landkreisen: das Landratsamt, Gesundheitsamt
- in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn: die Stadtverwaltung, Gesundheitsamt
Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb Ihres Landkreises, findet die Einschulungsuntersuchung dort statt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Unterlagen an die zuständige Gesundheitsbehörde im Landratsamt Ihres Wohnortes auf deren Anforderung übergeben.