die untere Gesundheitsbehörde, in deren Bezirk Ihr Kind wohnt
Untere Gesundheitsbehörde ist
- in den Landkreisen: das Landratsamt
- in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn : die Stadtverwaltung
Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Tageseinrichtung außerhalb Ihres Landkreises, findet die Einschulungsuntersuchung dort statt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Unterlagen an die zuständige Gesundheitsbehörde im Landratsamt Ihres Wohnortes übergeben.