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Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und weitere Leistungen (zum Beispiel Fahrkosten, Haushaltshilfe) erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, aber auch bei den Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände und des Müttergenesungswerks.

Wenn Sie privat versichert sind, hängt der Umfang der Kostenerstattung vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrer privaten Krankenversicherung.