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Sie müssen die Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen:

  • Dort wirde der Antrag und die ärztliche Verordnung geprüft.
  • Bei Bedarf werden die Unterlagen auch vom Medizinischen Dienst geprüft.
  • Anschließend erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Bescheid über die Genehmigung oder die Ablehnung Ihres Antrags.

Sie haben in der Regel sechs Monate Zeit, die Maßnahme anzutreten. Die Auswahl einer geeigneten Kurklinik erfolgt in erster Linie nach Indikationen durch Ihre Krankenkasse. Sie als Patient oder Patientin haben bei der Wahl der Einrichtung in Form des Wunsch- und Wahlrechts ein Mitspracherecht.

Es ist für die Kostenerstattung einer Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme wichtig, dass die Genehmigung der Krankenkasse vor Beginn der Maßnahme vorliegt.