- Untersuchungen U1 bis U9 (einschließlich U7a) sowie J1: keine Kosten für gesetzlich Versicherte
- zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11 sowie J2: Die Eltern von gesetzlich versicherten Kindern müssen diese Untersuchungen selbst zahlen. Die jeweilige Kasse erstattet eventuell einen Teil der Kosten.
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