- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 20,00
- Internationale Geburtsurkunde: EUR 20,00
Eine Geburtsurkunde für Zwecke der Sozialversicherung ist unter den Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 SGB X gebührenfrei (Nachweis erforderlich).