Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder ein interessierter Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Sozialministerium eine Ausstellungsberechtigung.
Die Organisation kann nun für Sie online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.