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Unternehmenskarten können Unternehmer beziehungsweise die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen und Fahrzeughalter beantragen und erhalten, deren Fahrer Beförderungen durchführen, die unter den Anwendungsbereich der europäischen Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen oder Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben oder die nach § 57a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Daten aus dem Massenspeicher des digitalen Kontrollgeräts herunterladen müssen.