- Führerschein im Scheckkartenformat
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
- gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
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