- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
- Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen
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