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Inhalt

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)

bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis (Belegart OB)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung

Sie müssen zusätzlich einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorlegen, wenn

  • Sie beim Ersterwerb nur die frühere Bescheinigung über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort vorgelegt haben oder
  • Sie keine Kopie der beim Ersterwerb vorgelegten Erste Hilfe-Bescheinigung mehr haben.