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Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV):

  • § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
  • § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
  • § 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
  • § 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
  • § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 der Anlage 1 zu § 1