Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV):
- § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
- § 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- § 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
- § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 der Anlage 1 zu § 1