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Besuch der ersten Weiterbildung:

  • Fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation

Als Nachweis der Grundqualifikation sowie der regelmäßigen Weiterbildung trägt die Führerscheinstelle die "Schlüsselzahl 95" in Ihren Führerschein ein.

Die Schlüsselzahl 95 erhalten Sie jeweils auf fünf Jahre befristet. Bei der ersten Eintragung kann eine andere Frist eingetragen werden. Dadurch kann sie mit der fünfjährigen Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis in Übereinstimmung gebracht werden.