Für die Eintragung der "Schlüsselzahl 95" in den Führerschein :
- deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
- Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
- Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.