- für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation: die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) Baden-Württemberg
- für den Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation: Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte
- für die Eintragung in den Führerschein: die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle
Führerscheinstelle ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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