- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie der Berufsurkunde
- wenn Sie die Berechnung des Beitrags nach dem jeweils nachgewiesenen Arbeitseinkommen beantragen: Bescheinigung über das monatliche Bruttoeinkommen
- bei Angestellten: Gehaltsabrechnung des ersten Beitragsmonats
- bei Selbständigen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres
- wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags
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