Sie sind Mitglied einer Steuerberaterkammer in Baden-Württemberg. Für Sie ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend.
Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie
- erst nach Ihrem 65. Geburtstag Mitglied einer Steuerberaterkammer werden oder
- berufsunfähig sind.
Hinweis: Mitglieder des Versorgungswerks der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen können auf Antrag dem Versorgungswerk der Steuerberater beitreten.