Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die
- Mitglied in der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg werden und
- jünger als 63 Jahre sind.
Wenn Sie berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im PTV ausgeschlossen.