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Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die
    • Mitglied in der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg werden und
    • jünger als 63 Jahre sind.

Wenn Sie berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im PTV ausgeschlossen.