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Inhalt
  • Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als Tierarzt oder Tierärztin aus einem Drittstaat.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet für die Arbeit als Tierarzt oder Tierärztin.
  • Sie sind zuverlässig und würdig für die Arbeit als Tierarzt oder Tierärztin und haben keine Vorstrafen.
  • Sie haben die für die Tätigkeit nötigen Deutschkenntnisse. Das sind allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.