Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen und Ihrem Antrag die folgenden Dokumente beilegen:
- Geburtsurkunde
- Approbationsurkunde als Zahnärztin oder Zahnarzt
- Nachweise über die zahnärztliche Tätigkeit nach bestandener zahnärztlicher Prüfung
Sie müssen die Dokumente im Original oder als beglaubigte Abschrift vorlegen. Bei ausländischen Dokumenten sind zusätzlich amtlich beglaubigte deutsche Übersetzungen beizufügen.
Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der zuständigen Stelle nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.