Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs gemäß § 11 der Bundestierärzteordnung (BTO)
- Kopien des Zeugnisses/Diploms über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung (Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des tierärztlichen Berufs berechtigt)
- Kopie des Ausweises/Passes/Identitätsnachweises
- gegebenenfalls Nachweis der Asylanerkennung oder Anerkennung der Volkszugehörigkeit
- Lebenslauf: aktuell, kurz gefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs
- Nachweis einer in Aussicht gestellten Beschäftigungsstelle als Tierärztin oder Tierarzt (zum Beispiel Arbeitsvertrag)
- Nachweis über Straffreiheit (polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als ein Monat) bzw. polizeiliches Führungszeugnis beziehungsweise entsprechende Bescheinigung (Certificate of Good Standing) aus dem Heimatland. Geben Sie beim Beantragen des Führungszeugnisses das Referat 35 des Regierungspräsidiums Stuttgart als Empfänger an.
- ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufs geeignet sind
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes der Wohnsitzgemeinde
- Nachweis der Deutschkenntnisse aufgrund des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER)
Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie zum Beispiel in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Hinweis: Wenn die vorgelegten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die Übersetzungen sind in der Regel von einem vereidigten Urkundendolmetscher auszufertigen.