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Die vorübergehende Berufserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie

  • über einen Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis verfügen, der zur Ausübung des tierärztlichen Berufs berechtigt (Zeugnis über die tierärztliche Prüfung oder tierärztliches Diplom) und
  • eine Bestätigung Ihres zukünftigen Arbeitgebers vorlegen können (zum Beispiel Arbeitsvertrag).