Die vorübergehende Berufserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie
- über einen Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis verfügen, der zur Ausübung des tierärztlichen Berufs berechtigt (Zeugnis über die tierärztliche Prüfung oder tierärztliches Diplom) und
- eine Bestätigung Ihres zukünftigen Arbeitgebers vorlegen können (zum Beispiel Arbeitsvertrag).